FAQs
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu häufig nachgefragten Themen zu den Studiengängen „Archäologische Wissenschaften“.
Studienberatung
Die Studienberatung des Studien-Service-Center in Erlangen steht deutschen und internationalen Studierenden für alle organisatorischen und strukturellen Fragen rund um das Bachelor- und Masterstudium gerne zur Verfügung. Es werden unter anderem Beratungsgespräche zu folgenden Themen angeboten:
- Fächerkombinationen
- Stundenplanerstellung
- Schlüsselqualifikationen
- Grundlagen- und Orientierungsprüfung
- Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium
- Studienfach- oder Studiengangwechsel
- Probleme im Studium
Beratungszeiten:
Montag + Dienstag 9.30-16.30 Uhr
Mittwoch + Donnerstag 9.30-14.30 Uhr
Freitag 9.30-12.00 Uhr
Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen (im Erdgeschoss links)
Kontakt:
- Telefonnummer: +49 9131 85-23046
- E-Mail: phil-studienberatung@fau.de
- Telefonnummer: +49 9131 85-23668
- E-Mail: phil-studienberatung@fau.de
Link zum Beratungsangebot für Bachelor- und Masterstudierende
Bitte wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse studienberatung-archaeologie@fau.de und vereinbaren Sie ggf. einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit dem/-r jeweiligen Studiengangskoordinator*in.
Durch das Corona-Virus sind Lehrende und Studierende durch die digitale Lehre mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Bitte informieren Sie sich auf den speziellen Webseiten der FAU über aktuelle Bestimmungen, Fristen und ggf. Änderungen:
Hilfreiche Informationen zu Alltagsfragen bietet die Homepage des Studentenwerks (z.B. zu Take-away-Verpflegung in ausgewählten Mensen ab 4. Mai):
Studienleistungen und Prüfungen
ECTS-Punkte
Früher wurde der Umfang von Lehrveranstaltungen einfach an deren Dauer festgemacht und in Wochenstunden beziehungsweise Semesterwochenstunden (SWS) ausgedrückt, egal ob es sich um eine Vorlesung oder ein Seminar handelte.
Heute wird zu den Wochenstunden an der Uni auch der Umfang der häuslichen Eigenarbeit hinzugerechnet. Damit kann man den Gesamtaufwand beziffern (manchmal auch als „Workload“ bezeichnet), der beispielsweise bei einem Seminar höher ist als bei einer Vorlesung. Gemessen wird dies in Punkten beziehungsweise Credits oder Credit Points.
So können Studienleistungen miteinander verglichen und an eine andere Uni oder sogar in ein anderes Land „transferiert“ werden. Der Gesamtumfang eines Bachelorstudiums beträgt 180 ECTS-Punkte. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Modulhandbücher
Modulhandbücher geben nähere Auskunft über Inhalt, vermittelte Kompetenzen und Lernziele, Voraussetzungen, Prüfungsleistungen etc. der verschiedenen Lehrveranstaltungen im BA- und MA-Studiengang. Sie orientieren sich nach den verschiedenen FPOs.
Aktuelle Modulhandbücher sind zu finden auf: https://www.ca.phil.fau.de/studium/unsere-studiengaenge/
Prüfungsordnungen
Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium und die Prüfungen in den Studiengängen mit dem Abschlussziel des Bachelor of Arts und des Master of Arts an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU mit Ausnahme des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft und der Masterstudiengänge Christliche Medienkommunikation, Medien-Ethik-Religion, Ethik der Textkulturen, Human Rights, Lexicography, Physical Activity and Health und Multimedia-Didaktik sowie Organisations- und Personalentwicklung. Sie wird ergänzt durch die Fachstudien- und Prüfungsordnungen (FPOs). Letztlich zählen immer die Angaben in der Allgemeinen Prüfungsordnung der PhilFak und in der spezifischen Fachprüfungsordnung für 1-Fach-BA Archäologische Wissenschaften, für 2-Fach-BA Archäologische Wissenschaften und für MA Archäologische Wissenschaften.
Die Allgemeine Prüfungsordnung übertrumpft immer die Fachprüfungsordnungen. D.h. immer zuerst in der Allgemeine Prüfungsordnung nachschauen und für nähere Klärungen konkret zum Studiengang erst in die verschiedenen Fachprüfungsordnungen konsultieren.
Die Allgemeine Prüfungsordnung findet sich hier: https://www.fau.de/fau/rechtsgrundlagen/pruefungsordnungen/philosophische-fakultaet-und-fachbereich-theologie/#collapse_0
Einen erläuternden Film finden Sie hier: https://www.phil.fau.de/studium/im-studium/infovideos/
Die Fachstudien- und Prüfungsordnungen (FPOs) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die 1- und 2-Fach-Bachelor- und Masterstudiengänge für das Fach Archäologische Wissenschaften und klären studiengangsrelevante Details, die in der Allgemeinen Prüfungsordnung nicht thematisiert sind.
Aktuell gibt es für den 2- Fach-Bachelor zwei unterschiedliche FPOs. Abhängig davon wann Studierende ihr Studium begonnen haben, sind die entsprechenden FPOs gültig. Unterschiedliche FPOs gibt es für Studierende mit Studienbeginn:
- Ab WiSe 2018/19
- Bis SoSe 2018
Aktuell gibt es für den MA-Studiengang NOCH zwei unterschiedliche FPOs. Abhängig davon, wann Studierende ihr Studium begonnen haben, sind die entsprechenden FPOs gültig. Unterschiedliche FPOs gibt es für Studierende mit Studienbeginn:
- Ab WiSe 2018/19
- Bis SoSe 2018
Ab dem 01.04.2020 erhält eine neue MA-FPO mit einer Schwerpunktbildung nach dem Modell 4-1-1 Gültigkeit.
Die aktuellen FPOs finden sich hier: https://www.ca.phil.fau.de/studium/unsere-studiengaenge/archaeologische-wissenschaften/pruefungsordnungen-und-modulbeschreibungen/
Die Studiengangsstrukturen sind nach Modulen und mit den zugehörigen Prüfungen im System meinCampus abgebildet. Dort können Sie die Modulnummern und Prüfungsnummern Ihrer Studiengänge entnehmen. Suchen Sie in der Liste Ihren Studiengang in der für Sie gültigen Fassung und klappen Sie durch Klick auf den Studiengang die Baumstruktur aus. Dann sehen Sie die vier- und fünfstelligen Modulnummern sowie die die fünfstelligen Prüfungsnummern.
Beispiel für eine Modulnummer: 34531 Christliche Archäologie 1
Beispiel für eine Prüfungsnummer: 45311 Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung Christliche Archäologie 1 (10.0 ECTS)
Die Strukturen der 1-Fach-Bachelorstudiengänge finden sie in meinCampus hier: Studiengangsstruktur Bachelor 1-Fach
Die Strukturen der 2-Fach-Bachelorstudiengänge finden sie in meinCampus hier: Studiengangsstruktur Bachelor 2-Fach
Die Strukturen der Masterstudiengänge finden sie in meinCampus hier: Studiengangsstruktur Master
Grundlagen- und Orientierungsprüfungen
Hierbei handelt es sich nicht um eine einzelne Prüfung, sondern sie ergibt sich aus mehreren Prüfungen, die während der ersten beiden Semester (spätestens im dritten) abgelegt werden müssen. In der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium in dem bzw. den von ihnen gewählten Fach bzw. Fächern gewachsen sind. Sie erhalten somit eine frühzeitige Rückmeldung über die eigene Eignung für das gewählte Fach. Insbesondere sollen sie die methodischen Fertigkeiten erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.
Im BA-Studiengang muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im zweiten, spätestens im dritten Semester abgeschlossen sein. Der Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse muss bis zum vierten Semester erfolgen.
Die Regel- bzw. Höchststudiendauer beträgt sechs bis höchstens (mit Verlängerungsantrag) acht Semester.
Die Prüfungen der GOP dürfen im Falle des Nichtbestehens nur einmal wiederholt werden. Wer also eine GOP im zweiten Versuch nicht schafft, ist bereits ab diesem Zeitpunkt endgültig durchgefallen und darf das betreffende Fach dann leider nicht mehr weiterstudieren, auch nicht an anderen Universitäten.
Einen erläuternden Film finden Sie hier: https://www.phil.fau.de/studium/im-studium/infovideos/
Abschlussprüfungen
Sind in Ihren Studienordnungen der Archäologischen Wissenschaften mündliche Abschlussprüfungen vorgesehen, so gelten aktuell folgende Regelungen. Die mündliche Bachelorprüfung dauert 30 Minuten und geht zu 20% in die Note des Bachelormoduls ein. In der Regel ist die mündliche Bachelorprüfung so aufgebaut, dass Sie in einem ersten, kürzeren Prüfungsteil Fragen zum Thema Ihrer Arbeit/zu Spezialwissen beantworten sollen. In einem zweiten, längeren Prüfungsteil stellen Ihnen die Prüfenden Fragen zum Grundstudium und zu Wissen aus den Basismodulen (Grundwissen und Methoden). Anschlussfragen an andere Fächer sind eher die Ausnahme, können aber auftreten.
Die mündliche Masterprüfung dauert 60 Minuten und geht zu 20% in die Note des Mastermoduls ein. Auch in der Masterprüfung wird in einem ersten, kürzeren Prüfungsteil Fragen zum Thema Ihrer Arbeit/zu Spezialwissen gestellt. Im zweiten, längeren Prüfungsteil stellen Ihnen die Prüfenden Fragen zu erweitertem Grundwissen und Methodenkenntnissen der Archäologien. Es ist möglich, dass die Prüfenden mit Ihnen mehrere Prüfungsthemen vereinbaren, die ein erweitertes archäologisches Wissensspektrum abdecken.
Anmeldungen zu Prüfungen
Die Anmeldungen zu den Prüfungen des Sommersemesters erfolgt während des offiziellen Anmeldezeitraums, der um zwei Wochen verschoben wird und nun am 08.06.2020 (0.01 Uhr) beginnt und am 21.06.2020 (12.00 Uhr) endet.
Nichtbestehen von Prüfungen
Bin ich zur Prüfung angemeldet, besteht grundsätzlich Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen. Die Prüfenden teilen Ihnen einen Termin für die Wiederholungsprüfung mit, z. B. für eine Nachschreibeklausur.
Bin ich zur Prüfung angemeldet, besteht grundsätzlich Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen. Diese kann auch durch Fachwechsel nicht umgangen werden kann. Einmal eine Prüfung angetreten – muss bis zum „bitteren Ende“ durchgezogen werden. Möchten Sie das Fach wechseln, steht es Ihnen frei, zu dieser Wiederholung zwar nicht anzutreten, Sie erhalten dann aber ein „VO“ wegen unentschuldigten Fehlens.
In der Regel finden die Wiederholungsprüfungen der Klausuren in den Archäologischen Wissenschaften in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters statt.
Praktikumsmodule
Sie sollten sich frühzeitig um externe Praktikumsstellen bemühen. Ihre Lehrenden unterstützen Sie gerne dabei. Wenden Sie sich bei der Suche nach Ausgrabungspraktika bitte insbesondere an die Lehrenden der UFG.
Bei den Praktika werden Wert und Schwerpunkt auf den praktischen Aspekt der Tätigkeit gelegt wird. Anzuerkennende Praktika sind in der Regel extern abzuleisten (Museum; Grabung vor Ort), es können aber auch geeignete interne Veranstaltungen anerkannt werden, sofern sie inhaltlich kompatibel sind. Hierzu werden einerseits immer wieder durch die Lehrenden oder Lehrbeauftragte spezifische praxisbezogene Veranstaltungen angeboten. Adererseits können in zu prüfenden Einzelfällen z. B. auch Kooperations-Veranstaltungen mit anderen Lehreinheiten anerkannt werden.
Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen sind nur durch Veranstaltungen außerhalb des Fachcurriculums zu erwerben. Exkursionen fallen damit z. B. nicht in diese Kategorie, da sie Teil des Curriculums sind.
Exkursionen
Schlüsselqualifikationen sind nur durch Veranstaltungen außerhalb des Fachcurriculums zu erwerben. Exkursionen fallen damit z. B. nicht in diese Kategorie, da sie Teil des Curriculums sind.
BAföG
Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt die staatliche finanzielle Unterstützung von Studierenden in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
Die Antragsformulare werden beim Studentenwerk ausgegeben, können aber auch aus dem Internet heruntergeladen werden: www.studentenwerk.fau.de/bafoeg/de.
Die Anträge müssen beim Amt für Ausbildungsförderung entweder in Erlangen oder in Nürnberg abgegeben werden.
Adressen:
Amt für Ausbildungsförderung
Hofmannstraße 27
91052 Erlangen
Amt für Ausbildungsförderung
Andreij-Sacharow-Platz 1
90403 Nürnberg
Video- und Tonaufnahmen
An der FAU gilt ein generelles Verbot von Fotoaufnahmen bzw. von Video- und Audiomitschnitten der Lehrveranstaltungen, sollten innerhalb der Lehrveranstaltung nicht einvernehmlich zwischen allen Beteiligten andere Regelungen getroffen worden sein. Video-, Audio- und Fotoaufnahmen greifen in das verfassungsrechtlich verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ein. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann einen Ausschluss aus der Lehrveranstaltung und je nach Schwere des Verstoßes bzw. im Wiederholungsfall zusätzlich mit der Androhung der Exmatrikulation geahndet werden.
Auch für die Lehrenden gilt, dass sie keine Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen in der Lehrveranstaltung machen werden, sollten innerhalb der Lehrveranstaltung nicht einvernehmlich zwischen allen Beteiligten andere Regelungen getroffen worden sein (z. B. bei Exkursionen oder für Videocoaching). Im Fall, dass Aufnahmen zu bestimmten Zwecken (z. B. für Videotutorials, Webseite) erstellt werden sollen, werden die Lehrenden explizit Ihr schriftliches Einverständnis einholen.
Hierzu finden Sie wichtige Hinweise im Merkblatt der FAU Verhaltensregeln für das digitale Miteinander. Die wichtigsten Punkte sind:
(Zitat aus dem Merkblatt)
- Fertigen Sie unter keinen Umständen Mitschnitte vom Audio und/oder Video eines digitalen Treffens an.
- Bei Videokonferenzen von daheim geben Teilnehmer*innen oft etwas von ihren privaten Lebensumständen preis. Respektieren Sie in jedem Fall die Privatsphäre aller Teilnehmer*innen und behandeln Sie private Einblicke strikt vertraulich. Hinweis: In Zoom ist es auch möglich, einen virtuellen Hintergrund zu wählen, so dass die Privatsphäre besser geschützt ist. Dazu müssen Sie aber eingeloggt sein.
Videokonferenzen, Online-Lehre
Die FAU hat für das Sommersemester 2020 das Videokonferenztool Zoom lizenziert. Wie das Arbeiten mit Zoom funktioniert und was dabei zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dieser Kurzanleitung zum Arbeiten mit Zoom.
Hierzu finden Sie wichtige Hinweise im Merkblatt der FAU Verhaltensregeln für das digitale Miteinander. Die wichtigsten Punkte sind:
(Zitat aus dem Merkblatt)
- Fertigen Sie unter keinen Umständen Mitschnitte vom Audio und/oder Video eines digitalen Treffens an.
- Bei Videokonferenzen von daheim geben Teilnehmer*innen oft etwas von ihren privaten Lebensumständen preis. Respektieren Sie in jedem Fall die Privatsphäre aller Teilnehmer*innen und behandeln Sie private Einblicke strikt vertraulich. Hinweis: In Zoom ist es auch möglich, einen virtuellen Hintergrund zu wählen, so dass die Privatsphäre besser geschützt ist. Dazu müssen Sie aber eingeloggt sein.